General terms and conditions for used trucks
AGBs für Gebrauchtgeräte der STILL GmbH, Berzeliusstrasse 10, 22113 Hamburg (nachfolgend „STILL“) , Stand 13.11.2012
1. Geltungsbereich
[Translate to English:] 1.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen für Gebrauchtgeräte gelten für alle von STILL angebotenen Lieferungen von Gebrauchtgeräten. Sie gelten für alle Angebote, Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen von STILL. Sie gelten ausschließlich. Die Einkaufsbedingungen des Kunden, Änderungen oder Abweichungen von diesen Lieferbedingungen oder Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von STILL, um Vertragsbestandteil zu werden.
1.2. Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden über Gebrauchtgeräte ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich auf andere Bedingungen hingewiesen wurde. Des Weiteren gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen für Gebrauchtgeräte auch für alle infolge eines abgeschlossenen Vertrages zustande kommenden Vereinbarungen, wie z. B. Wartungs- und Reparaturverträge.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Standard Angebote
2.1.1. STILL Angebote und Kostenanschläge für Gebrauchtgeräte sind freibleibend.
2.1.2. Für die Verpflichtung beider Parteien und für den Auftragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung von STILL maßgebend.
2.1.3. Ist dem Kunden für die Annahme eines Angebotes eine Frist gesetzt, kommt ein Vertrag nur bei fristgerechter Annahme zustande. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht übereinstimmenden Annahme durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen übereinstimmenden Auftragsbestätigung zustande. Die Frist beginnt an dem Tag des Einganges des Angebotes beim Kunden.
2.1.4. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.
2.2. Online Angebote
2.2.1. STILL Online Angebote für Gebrauchtgeräte sind ebenfalls freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von STILL zustande.
2.2.2. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, wird der Kunde STILL diese Änderung unverzüglich per E-Mail oder auf einem anderen Postweg mitteilen. Das Risiko einer nichtaufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung der Auftragsbestätigung oder Bestellung liegt beim Kunden.
2.2.3. Unterlässt der Kunde diese Benachrichtigung oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann STILL vom Vertrag zurücktreten, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Rücktritt kann auch durch Absenden einer E-Mail an den Kunden rechtswirksam erklärt werden.
3. Lieferungen und Leistungen
3.1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben wie Geschwindigkeiten, Brennstoffverbrauch und Bedienungskosten sind branchenübliche Annäherungswerte und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Sämtliche Beschreibungen der Gebrauchtgeräte, Zusagen oder sonstigen Äußerungen –vor oder bei Vertragsabschluss – haben keinen Garantiecharakter. STILL ist jederzeit zu Verbesserungen sowie zu Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Gebrauchtgeräte selbst – z.B. Farbabweichungen und Farbstruktur - berechtigt, soweit diese Verbesserungen und/oder Änderungen für die Kunden zumutbar sind.
3.2. Die Beschaffenheit der Liefergegenstände ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von STILL. Sie wird nicht garantiert. Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bedürfen – soweit nicht nach Ziffer 3.1 zulässig - der schriftlichen Vereinbarung. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z. B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Kunde schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorgenannten Normbedingungen von STILL maßgeblich.
3.3. An sämtlichen Unterlagen behält sich STILL alle Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Kostenanschläge, Zeichnungen und ähnliche Unterlagen dürfen ohne schriftlichen Einwilligung von STILL nicht anderweitig genutzt werden, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind STILL diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben. Das Eigentum an Unterlagen, die als Begleitdokumente mit dem Gebrauchtgerät an den Kunden übergeben werden, geht mit dem Gebrauchtgerät nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden über. Das Eigentum an allen anderen Unterlagen verbleibt bei STILL.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Umsatzversteuerung
4.1. Preise
Die Preise für Gebrauchtgeräte verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab dem Lagerort von STILL zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung, einschließlich Verladung am Lagerort und ausschließlich Transport-, Verpackungs- und sonstiger Nebenkosten, die wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Die Verpackung wird nur aufgrund besonderer Vereinbarung zurückgenommen.
4.2. Fälligkeit
4.2.1. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Preis bar ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar sofort nach Rechnungserhalt. STILL kann die Übergabe der Gebrauchtgeräte von der Zug Um Zug Zahlung durch den Kunden abhängig machen.
4.2.2. STILL ist außerdem berechtigt, wenn STILL befürchten muss, den Kaufpreis vom Kunden nicht rechtzeitig oder unvollständig zu erhalten, die vertragliche Verpflichtung mit Erhebung der Unsicherheitseinrede zu verweigern, bis die fällige Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist. Hat der Kunde nicht innerhalb einer schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet, kann STILL vom Vertrag zurücktreten. STILL ist auch berechtigt, nach einer schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bereits die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig leistet oder die Abnahme der bestellten Ware ernsthaft und endgültig ablehnt.
Im Falle des Rücktritts ist STILL auch berechtigt, Schadenersatz einschließlich entgangenem Gewinn in Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn der Schaden ist nachweislich geringer.
4.2.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sowie die Aufrechnung damit ist ausgeschlossen.
4.2.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Wechsel müssen diskontierfähig sein. Etwaige Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Kunden belastet.
4.3. Zahlungsverzug
4.3.1 Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die gesetzlichen Fälligkeitszinsen bis zum Verzugseintritt und anschließend die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. STILL ist berechtigt, im Verzugsfall für jede Mahnung eine Mahngebühr von zehn Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4. Umsatzversteuerung
Die Umsatzversteuerung richtet sich nach dem jeweiligen anzuwendenden Umsatzsteuerrecht. Bei grenzüberschreitender Lieferung wird STILL von bestehenden Steuerbefreiungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Der Kunde verpflichtet sich bei grenzüberschreitender Lieferung innerhalb der EU, STILL unverzüglich die entsprechende Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Er wirkt bei den zur Erlangung einer Steuerbefreiung nach deutschem oder ausländischem Umsatzsteuerrecht geforderten weiteren Nachweisen im dazu erforderlichen Umfang mit. Von STILL abzuführende deutsche oder ausländische Umsatzsteuer wird neben dem Nettopreis in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zu tragen. Entsteht Umsatzsteuer auf Grund von Zahlungen, die vor Bewirkung der Lieferung erbracht werden, wird die Umsatzsteuer hierauf gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist mit dem Nettopreis zusammen fällig und zu entrichten.
5. Lieferfrist und Lieferzeit
5.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen und Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Details sowie nicht vor Eingang der ggf. vereinbarten Anzahlung.
5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Gebrauchtgerät zur Übernahme ab dem STILL Lagerort zur Verfügung steht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
5.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Beschlagnahme, Energieversorgungsschwierigkeiten, Krieg, Aufstand, Embargo, Requisition sowie Naturkatastrophen), die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Gebrauchtgeräts von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- oder Zulieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von STILL nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird STILL in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
5.4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche berechnet, wobei die Geltendmachung höherer Lagerkosten vorbehalten bleibt. Dem Kunden wird gestattet, geringere Kosten für die Lagerung der Gebrauchtgeräte nachzuweisen. STILL ist jedoch berechtigt, nach schriftlich angemessener Fristsetzung anderweitig über die Gebrauchtgeräte zu verfügen.
5.5. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Lieferung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
6. Erfüllungsort und Gefahrübergang
6.1. Der Erfüllungsort für die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen ist der jeweilige Lagerort von STILL für das Gebrauchtgerät, sofern im Einzelfall kein abweichender Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.2. Die Lieferung erfolgt nach geltenden Incoterms „ab Werk“ (EXW), durch Übernahme oder durch Versand.
6.3. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wenn Teillieferungen erfolgen oder STILL noch andere Leistungen (z. B. Versendung, Anfuhr, Einbringung, Aufstellung, Montage oder Einweisung) übernommen hat. Der Versand erfolgt grundsätzlich für Rechnung des Kunden. Der Kunde trägt auch die Gefahr, wenn er sich mit der Annahme des Gebrauchtgeräts in Verzug befindet.
6.4. Gelieferte Gebrauchtgeräte sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte gemäß Ziffer 8 dieser Lieferungsbedingungen anzunehmen, sofern diese Mängel nicht erheblich sind.
8. Ansprüche bei Sachmängeln
8.1. Umfang
8.1.1. Für Sachmängel an den Gebrauchtgeräten gewährt STILL in nachstehend beschriebenen Umfang Mängelansprüche nur dann, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung von STILL festgehalten ist.
8.1.2. Die vermarkteten Gebrauchtgeräte werden in Gold, Silber und Bronze klassifiziert und gewähren dem Kunden entsprechende Mängelansprüche unter Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung. Die Mängelansprüche verjähren bei Gold nach 6 Monaten, jedoch längstens 600 Betriebsstunden (inkl. Batterie und Ladegerät bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen) je nachdem was früher eintritt, bei Silber nach 3 Monaten, jedoch längstens 300 Betriebsstunden (inkl. Batterie und Ladegerät bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen) und bei Bronze bestehen keine Mängelansprüche. Die Bestimmung der Gebrauchtgeräteklassifizierung befindet sich auf der STILL Homepage www.still.de/Gebrauchte.
8.1.3. Im Händlergeschäft gewährt STILL keine Mängelansprüche.
8.1.4. Entspricht das Gebrauchtgerät bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so umfasst der Mängelanspruch des Kunden nach Wahl von STILL die unentgeltliche Ersatzlieferung oder die unentgeltliche Nachbesserung derjenigen Teile, die unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt sind.
Zur Vornahme aller STILL nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit STILL stets die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu gewähren; sonst ist STILL von der Mangelbehebung befreit. STILL trägt im Fall der Mangelbehebung alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Dies gilt nicht für Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort als den vertraglichen Erfüllungsort verbracht wurden. Ersetzte Teile werden Eigentum von STILL.
8.2. Untersuchungspflicht
Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Kunden im Rahmen der Gold und Silber Klassifizierung setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel sind STILL vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.3. Nebenverpflichtung und Patentrechte
Wenn durch Verschulden von STILL das gelieferte Gebrauchtgerät vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Ziffern 8. und 9. dieser Lieferbedingungen. Bei Rechtsmängeln, insbesondere wenn durch die Lieferung Patentrechte Dritter verletzt werden, bemüht sich STILL um deren Beseitigung innerhalb angemessener Zeit. Gelingt dies nicht, so findet Ziffer 9. dieser Lieferbedingungen Anwendung. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Gebrauchtgerät entstanden sind.
9. Recht des Kunden auf Rücktritt oder Minderung und sonstige Haftung
9.1. Leistungshindernisse
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn STILL vor Gefahrübergang die gesamte Lieferung endgültig unmöglich wird. Ist STILL erkennbar nur vorübergehend an der Lieferung gehindert, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn STILL nicht in angemessener Frist nach Wegfall des Leistungshindernisses liefert.
9.2. Fehlgeschlagene Nacherfüllung
Der Kunde hat ferner ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag,
- wenn STILL eine schriftlich gestellte angemessene Frist zur Mangelbehebung wegen eines Mangels für die der Kunde unter der Gold oder Silber Klassifizierung Mängelansprüche geltend machen kann, fruchtlos verstreichen lässt. Dabei ist die Frist zur Mängelbehebung so zu stellen, dass sie etwaige Bestell- und Lieferfristen für notwendige Ersatzteile für die Durchführung der Mängelbehebung berücksichtigt oder
- wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, wobei mindestens zwei Versuche einzuräumen sind.
In den vorgenannten Fällen kann der Kunde nach seiner Wahl statt des Rücktritts auch eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen.
9.3. Minderung
Liegen nach Abschluss der Mängelbehebung noch Mängel vor, die nicht erheblich sind, wovon widerlegbar auszugehen ist, wenn die Gebrauchtgeräte noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sind, ist das Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § 441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Kunden maßgeblich ist.
9.4. Haftungsausschluss
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen - sowie Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Gebrauchtgerät selbst entstanden sind (z.B. Nutzungs- u. Produktionsausfall, entgangener Gewinn oder andere Folgeschäden). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit von STILL sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet STILL – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen gemäß §§ 1 u. 4 Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Gebrauchtgeräts für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei einer garantierten Beschaffenheit, wenn die Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Gebrauchtgerät entstanden sind, abzusichern. Der Haftungsausschluss gilt auch dann nicht, wenn STILL durch eine schuldhafte Pflichtverletzung Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper und Gesundheit verursacht hat.
10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Teilunwirksamkeit
10.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, für Verfahren wegen Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, sind die Zivilgerichte in Hamburg zuständig. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
STILL ist auch berechtigt, ein für den Kunden zuständiges Gericht zu wählen.
10.2. Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
10.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und/oder Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.