Gabelstapler Leasing

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Was ist Gabelstapler Leasing?

Leasing im Allgemeinen bedeutet, dass Ihnen ein Gerät mittel- bis langfristig zur Nutzung überlassen wird. Diese Art der Finanzierung ist gerade für teure Investitionsgüter wie Gabelstapler sehr beliebt, da Sie nicht den gesamten Preis des Gabelstaplers im Voraus zahlen müssen, sondern lediglich eine Monatsrate über einen vereinbarten Zeitraum.

In diesem Zeitraum können Sie den Stapler vollumfänglich nutzen und in Ihrem Lager einsetzen. Nach Vertragsende geben Sie das Gerät wieder zurück und leasen einfach einen neuen Gabelstapler. Alternativ ist es auch möglich, den nun gebrauchten Gabelstapler fest in Ihre Flotte zu übernehmen.

Wie und wo Sie einen Gabelstapler leasen können, worauf Sie beim Leasing achten müssen und was die Vorteile dieser Finanzierungsart sind, erfahren Sie im Folgenden.

Gabelstapler ganz einfach leasen.
Leasing Gabelstapler beim Einsatz im Lager.

Wie funktioniert das Leasing bei Gabelstaplern?

Das Gabelstapler-Leasing ist oft eine gute Alternative zum Gabelstapler-Kauf. Sie zahlen nicht schon im Voraus für die komplette Anschaffung, sondern nur die monatliche Rate an den Leasinggeber.

Der Stapler wird vom Leasinggeber beschafft sowie finanziert und Ihnen als Leasingnehmer gegen Zahlung der vereinbarten Leasingrate zur Nutzung überlassen. 

Gegenüber dem Barkauf hat Leasing den Vorteil, dass Sie nicht auf einen Schlag das gesamte Kapital für den Gabelstapler aufbringen müssen. Steuerlich können Sie die Kosten natürlich genauso absetzen, müssen das Gerät aber nicht erst abschreiben, sondern können die Kosten direkt geltend machen, wenn sie anfallen. 

Natürlich können Sie den Stapler nach Ihren Anforderungen konfigurieren – er wird vom Hersteller so gebaut, wie Sie ihn für Ihre Lagervorgänge benötigen.

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Kosten für geleaste Gabelstapler

Beim Leasing bezahlen Sie nicht den gesamten Preis des Gabelstaplers und damit zahlreiche Betriebsstunden im Voraus, sondern die Kosten belaufen sich auf eine vorher vereinbarte Monatsrate. Die Höhe der Raten ist in der Regel mit dem Leasingeber individuell verhandelbar, hängt aber – neben Modell und Ausstattung des Gabelstaplers – von diversen Faktoren ab, 

  • Nutzungsdauer
    Die meisten Hersteller bieten Leasing-Laufzeiten zwischen 39 und 72 Monaten an. Je länger die Laufzeit ist, desto günstiger wird die monatliche Rate.
  • Geschätzte Betriebsstunden
    Der Leasinggeber richtet sich in diesem Punkt ganz nach Ihren Anforderungen. Allerdings gilt hier, je mehr Sie den Gabelstapler nutzen und je mehr Laufleistung im Leasing-Vertrag beinhaltet ist, desto höher wird die Leasingrate. Kalkulieren Sie trotzdem mit einem realistischen Wert, sonst werden gegebenenfalls teure Nachzahlungen fällig.
  • Sonderzahlungen
    Bei der Verhandlung der Leasingkonditionen ist es möglich, dass Sonderzahlungen geleistet werden – entweder in Form einer Anzahlung oder durch eine in den Leasingvertrag anrechenbare Inzahlungnahme (Rückgabe Ihres Altgerätes). Dadurch ist ebenfalls eine Verringerung der Leasingraten möglich. 

Wie Sie sehen, sind die Kosten für das Gabelstapler Leasing von Fall zu Fall unterschiedlich und können daher meist nur schwer vorhergesagt werden. Setzen Sie sich am besten mit einem Verkaufsberater in Verbindung, der Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Bedarf erstellen kann.

Auch mit unserem Gabelstapler-Berater finden Sie schnell und einfach Leasingfahrzeuge, die optimal zu Ihren Anforderungen passen.

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Wartungskosten beim Gabelstapler Leasing

Beim Leasing sind Sie als Leasingnehmer für den ordnungsgemäßen Zustand des Gabelstaplers verantwortlich. Das heißt, dass Sie auch für Reparatur- und Wartungskosten während der Leasing-Dauer aufkommen müssen – es sei denn, Sie haben mit dem Leasinggeber vertraglich vereinbart, dass er dafür aufkommt. 

Einige Hersteller bieten Ihnen einen monatlichen Fixpreis, der Inspektionen, Wartung und Reparaturen beinhaltet. STILL z.B. empfiehlt jedem Leasingnehmer einen Full-Service-Vertrag: Dies ist eine Servicepauschale, mit der STILL das gesamte Reparaturrisiko sowie die Planung, Abwicklung und Überwachung aller anfallenden Service-, Wartungs- und Prüfleistungen übernimmt. Das bietet Ihnen eine optimale Kosten- und Planungssicherheit.

Elektrischer Gabelstapler
Elektrischer Gabelstapler bei der LKW-Entladung.

Restwert nach dem Gabelstapler Leasing

Lassen Sie als Leasingnehmer auch den sogenannten Restwert nicht außer Acht. Dieser sollte im Leasingvertrag unbedingt berücksichtigt werden. Der Restwert variiert je nach Beanspruchung bzw. Behandlung des Gabelstaplers durch den Fahrer. In der Regel wird vor Vertragsbeginn eine sogenannte Restwertkalkulation durchgeführt. Die gewünschte Einsatzart, die Betriebsstunden sowie die Laufzeit werden mit Ihnen gemeinsam analysiert. Daraus erfolgt eine passgenaue Restwertkalkulation.

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Die Vorteile des Leasings im Überblick

  • Kostenübersicht & Planungssicherheit 
    Sie zahlen über einen vereinbarten Zeitraum eine feste monatliche Rate mit Festzins. Sie haben Ihre Kosten so immer im Überblick und können besser kalkulieren.

  • Hohe Flexibilität
    Je nach individueller Anforderung können Leasingverträge in Bezug auf Laufzeiten und Leasingraten individuell gestaltet werden. Nach Ende des Vertrages haben Sie zudem verschiedene Möglichkeiten: Sie können einen Anschlussvertrag aushandeln, den Gabelstapler kaufen oder einfach zurückgeben.

  • Einwandfreie Gabelstapler
    Sie können zwischen Staplern wählen, die Ihren Anforderungen exakt entsprechen. Die Geräte sind häufig auf dem neuesten Stand der Technik und dank selbst wählbarer Laufzeiten können Sie zu einem späteren Zeitpunkt auch einen neuen Vertrag, mit einem noch aktuelleren Gerät abschließen. 

  • Steuerlich absetzbar
    Die Raten sowie Sonderzahlungen können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Sie schonen somit auch Ihre Bankkreditlinien und können Ihr Kapital für andere Investitionen einsetzen.

  • Leasing ist bilanzneutral (nach HGB)
    Das Gabelstapler Leasing hat keinen Einfluss auf Ihre Bilanz, was sich positiv auf Ihre Eigenkapitalquote auswirkt. Auch der Verschuldungsgrad verändert sich nicht. Es werden ausschließlich die Leasingraten als Betriebsausgaben in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

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Gabelstapler Leasing: Darauf sollten Sie achten

Beim Gabelstapler Leasing ist es natürlich ebenso wie beim Barkauf eines Gabelstaplers unerlässlich, dass Sie sich im Vorfeld der tatsächlichen Bedürfnisse Ihres Lagerbetriebs bewusst sind, damit sich der Stapler später perfekt einfügt.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Gabelstapler zu leasen, sollten Sie immer darauf achten, dass der Gabelstapler qualitativ hochwertig ist. Denn nur ein einwandfrei funktionierendes Flurförderzeug verspricht einen reibungslosen Warenfluss. 

Achten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt auf die folgenden Aspekte: 

  • Definieren Sie gemeinsam mit dem Leasing-Anbieter Ihre Anforderungen so genau wie möglich und halten Sie die technischen Merkmale vertraglich fest.
  • Überlegen Sie sich, wie lange Sie den Gabelstapler benötigen und schließen Sie einen Vertrag über diesen Zeitraum ab.
  • Kalkulieren Sie alle Ihre Kosten. Die Leasingrate sollte Ihre monatlichen Belastungen (Personalkosten, Reparatur- und Versicherungskosten etc.) nicht überschreiten. Beachten Sie, dass ein Leasingvertrag in der Regel nicht kündbar ist.
  • Berücksichtigen Sie, dass nicht immer Wartungs- und Instandhaltungskosten im Vertrag inbegriffen sind. Wir empfehlen Ihnen daher einen Hersteller, der diese Art der Kosten übernimmt. Schnell kann es passieren, dass ein Gabelstapler zum Beispiel wegen eines Unfalls ausfällt. In diesem Falle kommen unvorhergesehene Kosten auf Sie zu. STILL bietet Ihnen daher eine Absicherung an – STILL Plus. Dieses Absicherungsangebot gibt Ihnen die Möglichkeit, sich gegen Kosten durch Schadensfall aufgrund von menschlichem sowie technischem Versagen oder Fahrzeugbrand abzusichern. STILL Plus garantiert Ihnen eine schnelle und fachgerechte Wiederinstandsetzung des Staplers. Zusätzlich werden alle daraus resultierenden Instandsetzungskosten übernommen.
  • Klären Sie vor Vertragsabschluss wie flexibel dieser bei Änderungen, wie beispielsweise Gerätetausch oder vorzeitiger Kündigung ist und wie hoch die Kosten dafür wären. 

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Gebrauchte Gabelstapler leasen

Große Hersteller wie STILL bieten oft auch gebrauchte Gabelstapler im Leasing an. Dabei ist es umso wichtiger, dass Sie sich auf Technik verlassen können, die ohne Probleme funktioniert. 

Das Angebot an Gebraucht-Leasinggeräten umfasst sowohl Elektrostapler als auch Diesel- und Treibgas-Gabelstapler. Damit Sie sicher sein können, beste Qualität zu erhalten, hat STILL ein europaweit einheitliches Klassifizierungssystem entwickelt, mit dem sich der Fahrzeugzustand schnell und leicht erfassen lässt.

Leasing-Gebrauchtgabelstapler
Professionell aufbereitete und generalüberholte Leasing-Gebrauchtgabelstapler.

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Klassifizierungssystem für Leasing-Gebrauchtgabelstapler 

Die Gebrauchtstapler von STILL werden in den Kategorien Bronze, Silber und Gold unterteilt. Jedes Gebrauchtgerät wird nach den Merkmalen Technik, Gewährleistung, Optik, Gerätealter und – bei Elektrofahrzeugen – Batteriezustand kategorisiert.

Klassifizierung Bronze Silber Gold
FEM Neu Neu Neu
Technik Betriebsbereit Werkstattgeprüft Werkstattüberholt
Gewährleistung Ohne 3 Monate, jedoch längstens 300 Stunden 6 Monate, jedoch längstens 600 Stunden
Lack Wie gesehen Aufgefrischt Neuwertig
Gerätealter Ohne Beschränkung Ohne Beschränkung Max. 5 Jahre
Batterie Intakt Einwandfrei neuwertig

Ganz gleich für welche Klassifizierung Sie sich entscheiden, Sie profitieren in jedem Fall von geprüfter Technik, fairen Preisen sowie einwandfreier Qualität. Schon auf den ersten Blick können Sie immer den Zustand des Fahrzeugs einordnen. Die Möglichkeit, den gebrauchten Stapler direkt bei STILL zu leasen, bietet Ihnen ein zusätzliches Plus an Sicherheit.

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Mietkauf: Die Alternative zum Gabelstapler-Leasing

Eine Alternative zum Gabelstapler-Leasing ist der Mietkauf. Wenn für Sie der Eigentumserwerb im Vordergrund steht, können Sie mit der letzten Rate den Gabelstapler erwerben.

Ab Vertragsbeginn aktivieren Sie das Gerät in Ihrer Bilanz und nutzen somit selbst die steuerlichen Abschreibungen. 

Ihre Fragen wurden noch nicht beantwortet? Sie können uns gerne anrufen oder über das Formular schriftlich Kontakt aufnehmen. Unsere Berater stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Anliegen gerne zur Verfügung.


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